Archiv für März 2008

Berufungsverfahren vor Landgericht am 03. April

Berufungsverfahren wegen Studiprotest und Stadtautobahnblockade

Am Donnerstag, den 03. April 2008 um 9 Uhr wird vor dem Marburger Landgericht (Universitätsstraße 48, Raum 104) die Berufungsverhandlung von Max, Lena und Philipp stattfinden.
Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das im August 2007 von Amtsrichter Taszis gefällte Urteil eingelegt.

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Universität Freiburg setzt Hochbegabtenregelung bis zur Entscheidung des VGH aus

Nach eingehender Diskussion mit den Fakultäten hat das Rektorat der Universität Freiburg heute entschieden, dass die bisher praktizierte Hochbegabtenregelung bis zur abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ausgesetzt wird.

Seit Sommersemester 2007 hatte die Universität Studierende von der Zahlung der Studiengebühren befreit, die entweder einen aktuellen IQ-Test mit Punktzahl von mindestens 130 oder ein Stipendium durch ein anerkanntes Begabtenförderungswerk vorweisen konnten.

Diese Regelung hatte das Verwaltungsgericht Freiburg Anfang Januar aufgrund der Klagen von vier Studierenden für rechtswidrig erklärt und die Universität verpflichtet zusätzlich Studienleistungen zu berücksichtigen.

Da die Universität gegen diese Urteile die Zulassung der Berufung beim VGH in Mannheim beantragt hat, soll die dortige Entscheidung abgewartet werden.

Für die bislang aus diesem Grund befreiten Studierenden bedeutet dies, dass diese Befreiungsmöglichkeit ab dem Sommersemester 2008 entfällt; auch neue Anträge können bis zur Entscheidung des VGH nicht mehr gestellt werden.

[http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2008/pm.2008-02-28.76/]